Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der FN-DC Agentur

I. Geltungsbereich

1.1. Angebote, Werklieferungen, Werkleistungen und alle sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage

Das gilt auch für vor- und nachvertragliche Rechte und Pflichten. Im Falle von Abweichungen bestimmt sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der vorstehenden Aufzählung.

1.2. Weitere Vertragsbestandteile sind nicht vereinbart. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis dieser die Leistungen vorbehaltlos ausführen ohne erneut zu widersprechen.


II. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2. Angebote und alle die Leistungen beschreibenden Unterlagen genießen im Verhältnis zum Kunden Urheberschutz. Das Eigentum verbleibt bei uns. Der Kunde wird diese Angaben Dritten, außer mit unserer Zustimmung, nicht zugänglich machen. Die Weitergabe, insbesondere an Mitbewerber, ist ausgeschlossen.


III. Nutzungsrechte, Mitwirkung

3.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

3.2. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Wir räumen unseren Kunden mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die erbrachten Leistungen nach seinem Belieben zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, auszutauschen oder zu löschen. Wir werden in Bezug auf die jeweils erbrachten Leistungen keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, können jedoch verlangen, im Zusammenhang mit der Leistung nicht mehr genannt zu werden.

3.4. Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere besteht die Verpflichtung uns die Daten und Informationen (Vorlagen, Texte, Bilder etc.) zu überlassen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Mit der Überlassung der Daten und Informationen erklärt der Kunde, dass ihm die erforderlichen Rechte hieran zustehen.

3.5. Vorschläge des Kunden / Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.6. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dc 20 einwandfreie ungefaltete Exemplare unentgeltlich. dc ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

3.7 dc ist nach Abschluss der Arbeiten nicht zur Aufbewahrung der Daten (Entwürfe, Reinzeichnungen, Wireframes etc.) verpflichtet.


IV. Vergütung

4.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

4.2. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist dc berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die dc für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4.4. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, gelten die in den Offerten der Firma genannten Preise als Richtwert. Die konkrete Vergütung wird nach Aufwand festgesetzt. Mehraufwände bis zu 15 % über dem angebotenen Preis sind vom Kunden zu tragen.


V. Leistungszeit, Teilleistungen

5.1. Termine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich grobe Zeitangaben. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen - vollständig von unserer Leistungspflicht.

5.2. Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.


VI. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem angebotenen Stundensatz gesondert berechnet.

6.2. dc ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dc entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von dc abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, dc im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.5. Reisekosten, Reisezeiten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


VII. Abnahme, Freigabe

7.1. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dc geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

7.2. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild; eine Haftung von dc ist ausgeschlossen.

7.3. Vom Kunden genehmigte Muster, Vorlagen, Wireframes usw. gelten als verbindliche Grundlage für die durch dc zu erbringende Leistung.


VIII. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

8.1. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

8.2. Die Vergütung ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

8.3. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so können wir Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen. Davon unberührt sind die gesetzlichen Ansprüche wegen Verzugs.

8.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Gewährleistungs- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.


IX. Haftung

9.1. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet dc nicht.

9.2. Für entstandene Schäden, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3. Wir haften unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

9.4. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

9.5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

9.6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


X. Künstlerische Freiheit

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen des Kunden hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, die über den üblichen und angebotenen Gestaltungsumfang hinausgehen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann dc eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.


XI. Schlussbestimmungen

11.1. Ist eine Klausel dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht. Der Vertrag und diese Bedingungen bleiben auch bei der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln im Übrigen verbindlich.

11.2. Abtretungen durch den Kunden sind nicht möglich.

11.3. Erfüllungsort für beide Teile ist 35799 Merenberg.

11.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist 35799 Merenberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

11.5. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Stand: Oktober 2015

PDF zum Download